
Das LMZ ist eine Anstalt öffentlichen Rechts, seine Aufgaben wurden durch den Landtag von Baden-Württemberg im Medienzentrengesetz festgeschrieben. Wichtiger Teil ist die Erfüllung der Aufgaben, die sich aus der Verwendung audiovisueller und digitaler Medien in der Erziehungs- und Bildungsarbeit der öffentlichen Schulen ergeben. Die gleichen Aufgaben hat das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg bei der Jugendarbeit und der Erwachsenenbildung zu erfüllen.