Lokale Bildungsnetzwerke
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3.3 Finanzierung

Um Kooperationen und Netzwerke langfristig erfolgreich anzulegen, sollte frühzeitig eine Finanzierung auftretender Kosten bedacht werden. Diese Kosten können z.B. für Honorare, Aufwandsentschädigungen, Sachkosten, Raummieten und ähnliches anfallen. Eine Mischfinanzierung über verschiedene Töpfe bietet eine gute Möglichkeit, um auch beim Wegfall einer Finanzierungsmöglichkeit nicht vor dem finanziellen Aus der Kooperation zu stehen. Wir möchten einige Beispiele nennen, wie Schulen und außerschulische Partner zusätzliche Geldmittel einwerben können.

 

  • Jugendbegleiter-Programm: Das Programm des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg stellt teilnehmenden Schulen ein Budget für zusätzliche außerunterrichtliche Bildungs- und Betreuungsangebote zur Verfügung. Dadurch werden an über 1900 teilnehmenden Schulen wöchentlich über 46.000 Stunden in einer großen thematischen Vielfalt angeboten. Schulen, die hierbei nicht nur mit ehrenamtlichen Einzelpersonen zusammenarbeiten, sondern auch mit Ehrenamtlichen von einem oder mehreren außerschulischen, gemeinnützigen Institutionen kooperieren, erhalten dafür zusätzlich ein Kooperationsbudget. Weitere Informationen finden Sie unter www.jugendbegleiter.de.
     
  • Ganztagsschulen: Seit dem Schuljahr 2014/2015 können sich Grundschulen und die Grundstufen von Förderschulen an dem neuen Ganztagsschulprogramm beteiligen. Ein wichtiges Ziel ist dabei die stärkere Öffnung der Schulen hin zur Gesellschaft und die Einbindung außerschulischer Partner. So haben Schulen die Möglichkeit, bis zu 50% der für den Ganztag zusätzlichen Lehrerwochenstunden zu monetarisierien und mit diesem Budget außerschulische Angebote von Bildungspartnern für die Ganztagsschülerinnen und -schüler zu finanzieren. Weitere Informationen finden Sie unter www.ganztagsschule-bw.de. Wichtig für Angebote im Ganztagsbetrieb: Laut Schulgesetz müssen diese kostenfrei sein, eine Erhebung von Elternbeiträgen ist hier also ausgeschlossen.
     
  • Kooperation Schule - Verein/Kirchen: Das baden-württembergische Kooperationsprogramm Schule - Verein wird seit vielen Jahren erfolgreich durch die Partnerschaft zwischen Vereinen und Schulen umgesetzt. Das Landesprogramm fördert Angebote im sportlichen und musikalischen Bereich, die im folgenden Schuljahr von Schule und Verein gemeinsam durchgeführt werden. Grundlage ist eine jährliche Ausschreibung, in der die Zuschusskriterien festgelegt sind. Eine Übersicht sowie Links zu den jeweiligen Sportbünden finden Sie hier: http://www.schulsport-in-bw.de/schule---verein.html. Informationen zur Kooperation  im musischen Bereich finden Sie in folgendem Flyer: http://www.badischersaengerbund.de/cms/docs/doc58645.pdf.
     

Hinweis: Die drei oben genannten Möglichkeiten zur Finanzierung basieren auf Landesmitteln. Da eine Doppelförderung aus Landesmitteln nicht zulässig ist, achten Sie bitte unbedingt darauf, ein Angebot bzw. eine Stunde nicht gleichzeitig aus zwei Fördertöpfen mit Landesmitteln zu finanzieren.
 

  • Kommunale Träger: Mittlerweile dürfen sich viele Schulen über zusätzliche Fördermittel des kommunalen Trägers freuen. Die Kommunen erkennen immer mehr die Wichtigkeit eines vielfältigen lokalen Bildungsraumes – nicht nur für die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen, sondern auch als unterstützenden Faktor für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und somit als potentiellen Wettbewerbsvorteil – und planen dafür zusätzliche Mittel im Haushalt ein. Schulen sollten ihren kommunalen Träger frühzeitig in eine Umgestaltung der Schulkonzeption und Öffnung der Schule für kommunale Bildungspartner einbeziehen, um den Bedarf zusätzlicher Fördermittel darstellen zu können.
     
  • Finanzierungsdatenbank: Hier können Sie nach Fördermöglichkeiten für Projekte der Jugendbildung in Baden-Württemberg suchen. Verschiedene Suchkriterien, Informationen zur Förderung allgemein sowie Erklärungen zu den einzelnen Förderbereichen und Hinweise zur Förderpraxis erleichtern die Arbeit. Für Schulen sind vor allem lokale oder regionale Fördermöglichkeiten wie Bürgerstiftungen u.ä. interessant. Weitere Details finden Sie unter www.finanzierung.jugendnetz.de.
     
  • Elternbeiträge: Für besonders kostenintensive Angebote, die aus diesem Grund nicht allein aus dem Schulbudget oder einem anderen Finanzierungstopf bestritten werden können, kann ein Elternbeitrag erhoben werden. Bitte beachten Sie bei der Planung, dass die Teilnahme für Kinder und Jugendliche nicht an den finanziellen Kapazitäten der Eltern scheitern sollte und planen Sie ggf. ein Budget für Kinder aus einkommensschwachen Familien ein. Bitte beachten Sie auch, dass Angebote im Rahmen des gesetzlichen Ganztagsbetriebs an Schulen grundsätzlichen entgeltfrei sein müssen.
     
  • Schulförderverein: Klassische Ziele eines Schulfördervereins sind oft auch die Begleitung bei der Umgestaltung zur Ganztagsschule und die Verbesserung der Nachmittags- und Freizeitangebote. Dadurch sind die Schulfördervereine nicht nur finanzieller, sondern je nach personeller Kapazität auch konzeptioneller Partner. Durch die Mitgliedsbeiträge haben die Schulfördervereine einen gut planbaren Haushalt und sind Ansprechpartner für förderbedürftige Aktionen und Projekte. Informationen zur Gründung eines Schulfördervereins und Unterstützung finden Sie beim Landesverband der Schulfördervereine: www.lsfv-bw.de
     
  • Sponsoring: Beim Sponsoring entsteht zwischen dem Sponsor und dem Geförderten ein Vertragsverhältnis, das auf dem Prinzip von Leistung und Gegenleistung beruht: Die Schule erhält finanzielle oder auch materielle Unterstützung und der Förderer wird im Gegenzug dafür öffentlich genannt. Wichtig ist dabei, dass es sich hier lediglich um eine Imagewerbung und nicht um eine Produktwerbung handeln darf. Dabei müssen die Interessen des Sponsors mit den pädagogischen Zielen des Bildungsauftrags vereinbar sein. Potentielle Sponsoren sind z.B. lokale Unternehmen. Beispiele für eine Imagewerbung sind z.B. Firmen-Aufkleber auf von einem IT-Unternehmen gesponserten Rechnern, der Schriftzug eines Unternehmes auf einem Banner für das Schulfest oder ähnliches.

 

  • Spenden: Im Gegensatz zum Sponsoring werden zweckfreie oder zweckgebundene Spenden ohne Gegenleistung gegeben. In Frage kommen als Spender z.B. Eltern oder weitere Verwandte von Schülerinnen und Schülern, Ehemalige sowie Personen aus dem lokalen Umfeld. Aus Menschen werden Spender, wenn sie emotional involviert sind – zeigen Sie also, welche tollen Angebote mit dem Geld für die Kinder und Jugendlichen umgesetzt werden können.
     
  • Besondere Aktionen zur Mitteleinwerbung: An Schulen bieten sich viele Möglichkeiten, um Gelder für konkrete Projekte oder Aktionen zu sammeln: Für größere Summen, z.B. die Finanzierung eines langfristig laufenden außerschulischen Angebots, eignen sich besonders öffentlichkeitswirksame Ideen wie ein Spendenlauf, ein Konzert des Schulchors oder der Schulband, ein Weihnachtsbazar mit dem Verkauf von Selbstgemachtem oder die Aufführung eines Theaterstückes. Kleinere, einmalige Projekte lassen sich auch durch Kuchenverkauf o.ä. finanzieren.
Beitragsdatum: 
19. Januar 2016 - 12:28